Erlaubnis für Hochzeitsfeiern mit Speisen und Getränken während COVID‑19
abgestimmt am 20.05.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Hochzeiten mit Speisen und Getränken trotz COVID‑19‑Beschränkungen wieder stattfinden dürfen, wenn ein geprüftes Sicherheitskonzept vorliegt. Aktuell verbietet die Öffnungsverordnung das gemeinsame Essen und Trinken, was sowohl private Lebensqualität als auch die Event‑ und Gastronomiebranche stark belastet.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass Hochzeiten mit Speisen und Getränken wieder erlaubt werden, wenn ein von Behörden geprüftes Sicherheitskonzept vorliegt.
Aktuell dürfen bei Hochzeiten nur vier Erwachsene pro Tisch sitzen; größere Gruppen benötigen eine Bewilligung, die das Servieren von Speisen und Getränken ausschließt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.