Alle Gentechnik‑Verfahren unter strenge EU‑Regeln stellen
abgestimmt am 17.06.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass alle gentechnisch veränderten Organismen – auch solche, die mit neuen Verfahren wie CRISPR erzeugt wurden – den strengen EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen, um Verbraucher‑Wahlfreiheit, Gesundheit und Umwelt zu schützen.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Entschließung
Wissenschaften
Europäische Union
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Das EuGH‑Urteil vom 25. Juli 2018 legt fest, dass alle gentechnisch veränderten Organismen – egal mit welcher Methode erzeugt – den EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen.
Eine EU‑Kommissionsstudie vom 29. April 2021 zeigt, dass die aktuelle Gentechnik‑Gesetzgebung veraltet ist und nur 1,6 % der Forschungsgelder für Risikoabschätzung, Monitoring und Nachweisverfahren bereitgestellt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.