Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die erweiterte Staatsbürgerschaft von NS‑Opfern und deren Nachkommen
abgestimmt am 23.03.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zusätzliche Personal‑ und Finanzmittel zu geben, damit die erweiterten Staatsbürgerschaftsregelungen für NS‑Opfer und deren Nachkommen zügig umgesetzt werden können. Die Mehrkosten sollen in den Haushaltsjahren 2024‑2026 berücksichtigt werden.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Entschließung
Opferhilfe
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Durch die Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird ein größerer Personenkreis – Opfer des Nationalsozialismus und deren Nachkommen – befähigt, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Die Ausweitung des Antragskreises führt zu einem erheblichen Anstieg der zu bearbeitenden Verfahren, was das Ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten stark belastet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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