Erweiterung der Geldwäsche‑ und Sanktionsvorschriften für Krypto‑Dienste und Nominee‑Strukturen
abgestimmt am 20.11.2024
Zusammenfassung
Das FM‑GwG‑Anpassungsgesetz erweitert das Finanzmarkt‑Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Registergesetz, das Finanzmarktaufsichtsgesetz und das Glücksspielgesetz. Es führt neue Pflichten für Anbieter von Kryptowerte‑Dienstleistungen ein, definiert Nominee‑Vereinbarungen und stärkt die Aufsichtsbefugnisse der FMA.
einfache MehrheitXXVIII20.11.2024
Gesetz
Finanzwesen
Glücksspiel
Schwerpunkte
Ein neuer Paragraph § 11a verpflichtet Anbieter von Kryptowerte‑Dienstleistungen, das Risiko von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Nichtumsetzung gezielter Sanktionen bei Transaktionen mit selbst‑gehosteten Adressen zu ermitteln und geeignete Risikominderungsmaßnahmen anzuwenden.
Verpflichtete müssen Strategien, Kontrollen und Verfahren einrichten, um das Risiko der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen zu mindern; diese Maßnahmen umfassen Risikoanalysen, Erkennung von Risikofaktoren und Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden.