Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, den Schwellenwert für die Studienbeihilfe von 50 % auf 30 % Behinderungsgrad zu senken und einen individuellen Nachweis von studienerschwerenden Beeinträchtigungen zu ermöglichen, um mehr Studierende mit Behinderung zu unterstützen.einfache Mehrheit XXVIII 12.03.2025
Entschließung
Ausbildungsbeihilfe
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Der aktuelle Schwellenwert von 50 % Behinderungsgrad schließt die Mehrheit der betroffenen Studierenden von einer erweiterten Studienbeihilfe aus.
- Eine Senkung des Schwellenwerts auf 30 % würde mehr Studierende mit echten Beeinträchtigungen in den Förderungsrahmen aufnehmen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.