Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt die StVO 1960 um § 98h, der Behörden erlaubt, bildverarbeitende technische Einrichtungen zur automatisierten Kontrolle von Verkehrsverboten und Sonderzonen einzusetzen, wobei strenge Datenschutz‑ und Transparenzregeln gelten.einfache Mehrheit XXVIII 20.03.2025
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph (§ 98h) erlaubt den Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen, um Verstöße gegen bestimmte Verkehrsverbote und die Benutzung von Fußgänger‑ bzw. Buszonen zu überwachen.
- Die erfassten Daten dürfen sich nur auf Kennzeichen, Ort und Zeit beschränken; nicht‑verstoßbezogene Daten müssen sofort und unwiderruflich gelöscht werden.
Eingebracht von
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