Pflicht zu Mehrwegverpackungen in der Gastronomie

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das Gastronomiebetriebe verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anzubieten, mit einer Ausnahmeregelung für kleine Betriebe, die Kund:innen‑Behälter nutzen können.
einfache Mehrheit XXVIII 10.04.2025
Entschließung
Abfall
Handel
Industrie
Abfallwirtschaft
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll ein Gesetz erarbeiten, das Gastronomiebetriebe verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anzubieten.
  • Kleinere Betriebe können die Pflicht alternativ erfüllen, indem sie Speisen und Getränke in von Kund:innen mitgebrachten Mehrwegbehältern abfüllen.

Eingebracht von

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