Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Hochschüler‑Gesetz um einen Satz in § 1 Abs. 3, der besagt, dass Studierende, die den vorgeschriebenen Beitrag nicht zahlen, nicht automatisch Mitglied der ÖH werden. Damit wird eine Opt‑Out‑Möglichkeit für die ÖH‑Mitgliedschaft geschaffen.einfache Mehrheit XXVIII 04.06.2025
Gesetz
Hochschulausbildung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt § 1 Abs. 3 einen Satz hinzu, der die automatische ÖH‑Mitgliedschaft an die Zahlung des Studierendenbeitrags knüpft.
- Studierende erhalten damit die Möglichkeit, bei Zulassung oder Studienfortsetzung aktiv aus der ÖH auszutreten (Opt‑Out).
Eingebracht von
Reden
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