Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, um die Wahl der Volksanwaltschaft transparenter zu machen: Öffentliche Ausschreibung, Auswahlkommission, öffentliche Anhörung und ein rotierender Vorsitz.2/3 Mehrheit XXVIII 01.07.2025
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Ein öffentliches Ausschreibungsverfahren soll die Auswahl der Volksanwaltschaftsmitglieder regeln; eine Auswahlkommission aus zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsorganisationen und Fach‑Expert*innen bewertet die Kandidat*innen, die anschließend in einer öffentlichen Anhörung vor dem Hauptausschuss präsentiert werden.
- Der Vorsitz der Volksanwaltschaft wechselt jedes Jahr nach dem Alter der Mitglieder, sodass die Reihenfolge automatisch durch das Lebensalter bestimmt wird.
Eingebracht von
Reden
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.