Zusammenfassung
Der Antrag führt einen verpflichtenden Klimacheck im Bundeshaushaltsgesetz ein, der ab dem 1. Mai 2025 für alle neuen und bestehenden Vorhaben die Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen, Kohlenstoffspeicherung und Anpassungsfähigkeit prüft.einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2025
Gesetz
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- In § 17 Abs. 1 wird das Wort „finanzielle“ um das Präfix „klima‑“ ergänzt, sodass künftig finanzielle und klimabezogene Auswirkungen gemeinsam betrachtet werden müssen.
- Ab dem 1. Mai 2025 muss für jedes neue oder geplante Vorhaben eine Klimawirkungsabschätzung durchgeführt werden, die Emissionen, Kohlenstoffspeicherung und Anpassungsfähigkeit berücksichtigt.
Eingebracht von
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