Rechtsanspruch auf 11./12. Schuljahr für Sonderpädagogik

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein gesetzliches Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, inklusive inklusiver Klassen, ganztägiger Nachmittagsbetreuung und einem flexiblen Lehrplan.
einfache Mehrheit XXVIII 10.04.2025
Entschließung
Bildung
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Ein Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr soll für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingeführt werden.
  • Die zusätzlichen Schuljahre müssen im inklusiven Setting stattfinden, damit alle Lernenden gemeinsam unterrichtet werden können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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