Asylstopp‑Novelle 2025 – Ablehnung von Asylanträgen und Rückweisung an der Grenze
abgestimmt am 21.01.2026
Zusammenfassung
Die Asylstopp‑Novelle 2025 fügt dem Asylgesetz § 3b hinzu, wonach Asylanträge nach Inkrafttreten nur noch zu den Akten genommen werden und sofortige Rückkehrentscheidungen möglich sind. Gleichzeitig wird § 41b ins Fremdenpolizeigesetz aufgenommen, das Sicherheitsbehörden erlaubt, Personen an Grenzübergängen zurückzuweisen, wenn ihre Einreise unrechtmäßig war oder ausschließlich durch einen solchen Asylantrag begründet ist.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Gesetz
Flüchtling
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Nach Inkrafttreten der Novelle gelten Asylanträge nicht mehr als eingereicht, sondern werden nur zu den Akten genommen; bei fehlender sonstiger Aufenthaltsberechtigung kann sofort eine Rückkehrentscheidung erlassen werden.
Sicherheitsbehörden dürfen Personen an Grenzübergängen, Flughäfen, Häfen und im Zugverkehr zurückweisen, wenn ihre Einreise unrechtmäßig war oder nur durch einen nach § 3b zu behandelnden Asylantrag begründet ist.
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