Bürokratiestopp für freiwillige Feuerwehren bei Löschwasser‑Übungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes, damit freiwillige Feuerwehren für Übungszwecke ohne vorherige Genehmigung Löschwasser aus Oberflächengewässern entnehmen dürfen. Ziel ist, bürokratische Hürden abzubauen und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu stärken.
einfache Mehrheit XXVIII 10.04.2025
Entschließung
Wasser
Zivilschutz
Wasserbewirtschaftung

Schwerpunkte

  • Derzeit ist eine unbürokratische Löschwasserentnahme nur im echten Brandfall erlaubt; für Übungszwecke benötigen Feuerwehren eine gesonderte, zeitlich begrenzte Genehmigung.
  • Die aktuelle Genehmigungsverfahren sind langwierig und schränken die Flexibilität der freiwilligen Feuerwehren bei der Wahl von Übungsorten stark ein.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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