Ehe‑ und Partnerschaftsrechts‑Änderungsgesetz 2025 (EPaRÄG 2025)

Zusammenfassung

Das Gesetz legt die Ehefähigkeit auf Volljährigkeit fest, verbietet Ehen und eingetragene Partnerschaften zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie sowie zwischen Adoptivkind‑Beziehungen und hebt den Vertreter‑Zustimmungs‑§ 35 auf. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2025.
einfache Mehrheit XXVIII 10.07.2025
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Die Ehefähigkeit wird ausschließlich an das Erreichen des 18. Lebensjahres geknüpft – Ausnahmen werden abgeschafft.
  • Ehen zwischen Verwandten gerader Linie und bis zum vierten Grad der Seitenlinie (z. B. Cousins/Cousinen, Onkel/Neffe) sind künftig verboten.

Eingebracht von

Reden
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Stefan Harald, Mag. - 60

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
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Hanel-Torsch Elke, Mag.

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Pro
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Jachs Johanna, Mag. - 34

ÖVP

Abgeordnete zum Nationalrat
Pro
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Krisper Stephanie, Dr.

NEOS

Abgeordnete zum Nationalrat
Pro
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Pro
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Sporrer Anna, Dr. - 56

Ohne Klub

Bundesministerin für Justiz
Regierungsbank
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Neßler Barbara - 35

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Pro
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