Umwandlung von Ehe und eingetragener Partnerschaft (2. EPaRÄG 2025)

Zusammenfassung

Das Gesetz ermöglicht die einseitige Umwandlung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft, führt neue Paragraphen in das Ehe‑, Partnerschafts‑ und Personenstandsgesetz ein und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
einfache Mehrheit XXVIII 24.06.2025
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 128a im Ehegesetz erlaubt es Ehegatten, ihre Ehe durch eine Erklärung beim Standesbeamten in eine eingetragene Partnerschaft umzuwandeln.
  • Ein neuer § 43a im Eingetragen‑Partnerschaft‑Gesetz ermöglicht eingetragenen Partnern, ihre Partnerschaft durch eine Erklärung beim Standesbeamten in eine Ehe umzuwandeln.

Eingebracht von

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