Erweiterung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Unternehmen im Bundesbesitz auszuweiten, um eine bestehende Kontrolllücke zu schließen.
einfache Mehrheit XXVIII 08.05.2025
Entschließung
Verwaltungskontrolle

Schwerpunkte

  • Seit 1990 wurde die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft durch zahlreiche Ausgliederungen immer weiter reduziert, wodurch Bürger:innen weniger Schutz erhalten.
  • Nach Art 148a Abs 1 B‑VG ist die Volksanwaltschaft nur für nicht‑hoheitliche Verwaltung zuständig, die von Bundesorganen selbst durchgeführt wird – das schließt ausgegliederte Unternehmen aus.

Eingebracht von

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