Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Unternehmen im Bundesbesitz auszuweiten, um eine bestehende Kontrolllücke zu schließen.einfache Mehrheit XXVIII 08.05.2025
Entschließung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Seit 1990 wurde die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft durch zahlreiche Ausgliederungen immer weiter reduziert, wodurch Bürger:innen weniger Schutz erhalten.
- Nach Art 148a Abs 1 B‑VG ist die Volksanwaltschaft nur für nicht‑hoheitliche Verwaltung zuständig, die von Bundesorganen selbst durchgeführt wird – das schließt ausgegliederte Unternehmen aus.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.