Zusammenfassung
Der Antrag will den elektronisch überwachten Hausarrest auf Straftaten mit bis zu 24 Monaten Reststrafe ausdehnen, um überfüllte Justizanstalten zu entlasten und die Resozialisierung zu verbessern – schwere Sexual‑ und Gewaltdelikte bleiben ausgeschlossen.einfache Mehrheit XXVIII 24.04.2025
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der eüH kann bei Personen mit einer Reststrafe von bis zu 24 Monaten eingesetzt werden, sofern die Voraussetzungen des Strafvollzugsgesetzes (§§ 156b ff StVG) erfüllt sind.
- Schwere Sexual‑ und Gewaltdelikte sowie terroristische Straftaten bleiben von der Ausweitung ausgenommen.
Eingebracht von
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