Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests auf 24‑Monats‑Strafen

Zusammenfassung

Der Antrag will den elektronisch überwachten Hausarrest auf Straftaten mit bis zu 24 Monaten Reststrafe ausdehnen, um überfüllte Justizanstalten zu entlasten und die Resozialisierung zu verbessern – schwere Sexual‑ und Gewaltdelikte bleiben ausgeschlossen.
einfache Mehrheit XXVIII 24.04.2025
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der eüH kann bei Personen mit einer Reststrafe von bis zu 24 Monaten eingesetzt werden, sofern die Voraussetzungen des Strafvollzugsgesetzes (§§ 156b ff StVG) erfüllt sind.
  • Schwere Sexual‑ und Gewaltdelikte sowie terroristische Straftaten bleiben von der Ausweitung ausgenommen.

Eingebracht von

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