Ausnahme vom Verbot geringfügiger Beschäftigung für arbeitslose Kulturschaffende

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert Ausnahmen vom geplanten Verbot geringfügiger Beschäftigungen für arbeitslose Kulturschaffende. Er soll Tätigkeiten bis fünf Tage und geringfügige Lehrtätigkeiten in den ersten 100 Tagen des Arbeitslosengeldbezugs zulassen.
einfache Mehrheit XXVIII 24.02.2026
Entschließung
Kunst
Kulturpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass geringfügige Tätigkeiten im Zusammenhang mit künstlerischer Arbeit, die nicht länger als fünf Tage dauern, vom Verbot der Erwerbstätigkeit in den ersten 100 Tagen des Arbeitslosengeldbezugs ausgenommen werden.
  • Geringfügige Lehrtätigkeiten (z. B. an Kunsthochschulen) sollen ebenfalls von dem Verbot ausgenommen werden, um den Lebensunterhalt von Kulturarbeiter*innen zu sichern.

Eingebracht von

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