Einführung magistraler Zubereitung von Medizinalhanf in Apotheken

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Suchtgiftverordnung zu ändern, damit Apotheker medizinischen Cannabis aus rohen Blüten magistral zubereiten dürfen. Ziel ist, Kosten für Patient:innen und Krankenkassen zu senken und die Versorgung zu verbessern.
einfache Mehrheit XXVIII 25.04.2025
Entschließung
Apotheke
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag will die Suchtgiftverordnung um eine neue lit. c) in § 14 Z 3 ergänzen, die es Apothekern erlaubt, magistrale Zubereitungen von Medizinalhanf herzustellen.
  • Durch die Möglichkeit der magistralen Zubereitung könnten Patient:innen und Krankenkassen Kosten sparen, weil die Preise für Fertigarzneimittel deutlich höher sind.

Eingebracht von

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