VKI‑Finanzierungsgesetz 2025 – Grundfinanzierung des Verbraucherschutzvereins

Zusammenfassung

Das VKI‑Finanzierungsgesetz 2025 stellt dem Verein für Konsumenteninformation 11 Mio. € für das Jahr 2025 bereit, regelt die Indexierung ab 2026, erlaubt zusätzliche Mittel bei außergewöhnlichen Umständen und verlangt jährliche Berichte an den Nationalrat.
einfache Mehrheit XXVIII 06.05.2025
Gesetz
Handel
Industrie
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Bund stellt dem VKI für das Jahr 2025 maximal 10 Mio. € für Informations‑ und Forschungsaufgaben sowie 1 Mio. € für Rechtsdurchsetzung bereit.
  • Ab dem 1. Januar 2026 werden die Beträge nach dem Verbraucherpreisindex angepasst und in eine dauerhafte Regelfinanzierung überführt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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