Barrierefreie Betriebsanlagen – Verpflichtende Normen in der Gewerbeordnung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass bei neu errichteten Betriebsanlagen die ÖNORM B 1600 und DIN EN 17210 verpflichtend anzuwenden sind und dass entsprechende Regelungen für Umbauten und Bestandsanlagen geschaffen werden, um Barrierefreiheit sicherzustellen.
einfache Mehrheit XXVIII 25.06.2025
Entschließung
Handel
Industrie
Mensch mit Behinderung
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass bei allen neu zu errichtenden Betriebsanlagen die ÖNORM B 1600 und DIN EN 17210 verpflichtend anzuwenden sind.
  • Die Änderungen sollen im Betriebsanlagenrecht ab § 74 ff der Gewerbeordnung (GewO) verankert werden.

Eingebracht von

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