Schutz von Kindern und Jugendlichen in Schulen – Screening, Transparenz und Fortbildung

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, dass externe Personen, die Schulen besuchen, einem verpflichtenden Hintergrund‑Screening unterzogen werden, Schulveranstaltungen transparent an Eltern kommuniziert und das pädagogische Personal regelmäßig im Kinderschutz geschult wird. Bei Pflichtverletzungen sollen Aufsichtsbehörden einschreiten.
einfache Mehrheit XXVIII 25.06.2025
Entschließung
Bildung
Informatik
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Ein verpflichtendes Eignungs‑ und Hintergrundscreening für alle externen Personen, die Schulen besuchen, soll eingeführt werden. Personen, die durch Gewaltverherrlichung oder sexualisierte Darstellungen öffentlich auffällig geworden sind, werden ausgeschlossen.
  • Externe Schulveranstaltungen müssen im Vorfeld öffentlich angekündigt werden. Zweck, Inhalte, Vortragende und Informationen über deren Tätigkeit sind den Eltern rechtzeitig mitzuteilen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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