Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass externe Personen, die Schulen besuchen, einem verpflichtenden Hintergrund‑Screening unterzogen werden, Schulveranstaltungen transparent an Eltern kommuniziert und das pädagogische Personal regelmäßig im Kinderschutz geschult wird. Bei Pflichtverletzungen sollen Aufsichtsbehörden einschreiten.einfache Mehrheit XXVIII 25.06.2025
Entschließung
Bildung
Informatik
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Ein verpflichtendes Eignungs‑ und Hintergrundscreening für alle externen Personen, die Schulen besuchen, soll eingeführt werden. Personen, die durch Gewaltverherrlichung oder sexualisierte Darstellungen öffentlich auffällig geworden sind, werden ausgeschlossen.
- Externe Schulveranstaltungen müssen im Vorfeld öffentlich angekündigt werden. Zweck, Inhalte, Vortragende und Informationen über deren Tätigkeit sind den Eltern rechtzeitig mitzuteilen.
Eingebracht von
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