Verbot von Konversionsmaßnahmen zum Schutz von Minderjährigen und vulnerablen Personen

Zusammenfassung

Das Konversions‑Schutz‑Gesetz verbietet jede Form von Interventionen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität verändern oder unterdrücken wollen, insbesondere bei Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen, und stellt Werbe‑ sowie Provisionsverbote auf. Verstöße werden mit Geld‑ oder Freiheitsstrafen geahndet.
einfache Mehrheit XXVIII 09.09.2025
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Das Gesetz verbietet die Durchführung von Konversionsmaßnahmen und konversiv‑reparativen Praktiken gegenüber Minderjährigen, jungen Erwachsenen in Zwangslagen, wehrlosen Volljährigen und Personen, zu denen ein besonderes Autoritätsverhältnis besteht.
  • Werbung für, das Anbieten oder die Vermittlung von Konversionsmaßnahmen ist untersagt; auch das Versprechen von Provisionen für die Zuweisung von Personen zu solchen Maßnahmen ist verboten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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