Anerkennung von Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit im ASVG

Zusammenfassung

Der Initiativantrag erweitert das ASVG um das Parkinson‑Syndrom, das durch Pestizide verursacht wird, als anerkannte Berufskrankheit für Beschäftigte in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Voraussetzung ist ein direkter Kontakt mit Pestiziden an mindestens 100 Tagen. Ziel ist ein vergleichbarer Versicherungsschutz wie in anderen EU‑Ländern.
einfache Mehrheit XXVIII 09.10.2025
Gesetz
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag fügt in Anlage 1, Ziffer 8 des ASVG eine neue Zeile (6.2.16) ein, die das Parkinson‑Syndrom durch Pestizide als anerkannte Berufskrankheit auflistet.
  • Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte in Land‑ und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau, die mindestens 100 Tage lang Pestizide einer Funktionsgruppe selbst angewendet haben.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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