Verpflichtende Bio‑Zertifizierung für Gastronomiebetriebe

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Gastronomiebetriebe, die Bio‑Gerichte anbieten, zertifiziert werden – gestaffelt nach ihrem Jahresumsatz für Bio‑Zutaten und dem Anteil Bio‑Produkte im Sortiment.
einfache Mehrheit XXVIII 27.01.2026
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Derzeit gibt es keine gesetzliche Pflicht für Gastronomiebetriebe, sich als Bio zu zertifizieren, obwohl andere Sektoren (Landwirtschaft, Verarbeitung, Einzelhandel) dazu verpflichtet sind.
  • Der Antrag schlägt ein dreistufiges System vor: bis 10 000 € Jahresumsatz für Bio‑Zutaten reicht eine reine Meldepflicht, darüber hinaus ist eine Zertifizierung durch eine anerkannte Kontrollstelle nötig.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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