Änderung des InfOG & ParlMG – erweiterte Geheimhaltungsgründe und neue Terminologie
abgestimmt am 09.07.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Informationsordnungsgesetz, indem er die Klassifizierungsgründe für geheime Informationen erweitert, und passt im Parlamentsmitarbeiter‑Gesetz den Begriff „Verschwiegenheitsverpflichtungen“ zu „Geheimhaltungsverpflichtungen“ an. Beide Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft.
2/3 MehrheitXXVIII09.07.2025
Gesetz
Zweite Kammer
direkt gewählte Kammer
Schwerpunkte
Das InfOG wird dahingehend geändert, dass die bisherige Aufzählung von Klassifizierungsgründen durch eine erweiterte Formulierung ersetzt wird, die neben öffentlichen Ruhe‑ und Sicherheitsinteressen auch zwingende integrations‑ oder außenpolitische Interessen, nationale Sicherheit, die Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden und überwiegende berechtigte Interessen Dritter umfasst.
Ein neuer Absatz 3 wird in § 28 eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Wortformel in § 4 Abs. 1 Z 1 zum 1. September 2025 festlegt.
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