Anerkennung von Pflegekräften als eigenständige Gesundheits‑Dienstanbieter:innen im ASVG

Zusammenfassung

Der Antrag will diplomierte Pflegekräfte als eigenständige Gesundheits‑Dienstanbieter:innen anerkennen und ihnen ein breites Spektrum pflegerischer Leistungen in die Sozialversicherung aufnehmen, um die wohnortnahe Versorgung zu stärken.
einfache Mehrheit XXVIII 18.02.2026
Entschließung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Diplomierte Gesundheits‑ und Krankenpflegepersonen sollen als eigenständige Gesundheits‑Dienstanbieter:innen (GDA) im Sinne des § 135 ASVG anerkannt werden.
  • Pflegeleistungen wie Wundmanagement, Stomaversorgung, Infusionstherapie, Blutabnahme, Diabetes‑ und onkologische Beratung sowie prophylaktische Maßnahmen sollen in den Leistungskatalog der Sozialversicherung aufgenommen werden.

Eingebracht von

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