Zusammenfassung
Der Antrag will diplomierte Pflegekräfte als eigenständige Gesundheits‑Dienstanbieter:innen anerkennen und ihnen ein breites Spektrum pflegerischer Leistungen in die Sozialversicherung aufnehmen, um die wohnortnahe Versorgung zu stärken.einfache Mehrheit XXVIII 18.02.2026
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Diplomierte Gesundheits‑ und Krankenpflegepersonen sollen als eigenständige Gesundheits‑Dienstanbieter:innen (GDA) im Sinne des § 135 ASVG anerkannt werden.
- Pflegeleistungen wie Wundmanagement, Stomaversorgung, Infusionstherapie, Blutabnahme, Diabetes‑ und onkologische Beratung sowie prophylaktische Maßnahmen sollen in den Leistungskatalog der Sozialversicherung aufgenommen werden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.