Zusammenfassung
Die Abgeordneten fordern, dass die Justizministerin die angekündigten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht endlich umsetzt und den bereits begonnenen partizipativen Dialog mit Betroffenen und Vereinen fortführt. Das Budgetbegleitgesetz 2025 enthält Verschlechterungen, die von vielen Organisationen kritisiert werden.einfache Mehrheit XXVIII 24.06.2025
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht vor, die Überprüfung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von allen drei auf alle fünf Jahre zu verlängern, Notar*innen und Rechtsanwält*innen generell als Vertreter*innen einzusetzen und das obligatorische Erneuerungsclearing abzuschaffen – Maßnahmen, die die Selbstbestimmung Betroffener schwächen würden.
- Die Justizministerin hatte angekündigt, „abgestimmte Anpassungen“ vorzunehmen, darunter ein Antragsrecht auf Clearing und Ausnahmen vom obligatorischen Clearing für Personen im Koma oder mit irreversiblen Erkrankungen, doch diese Zusagen wurden bislang nicht umgesetzt.
Eingebracht von
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