Erweiterung der Rechnungshof‑Prüfkompetenz auf Unternehmen mit ≥ 25 % öffentlicher Beteiligung

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert die Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Unternehmen, an denen Bund, Länder oder Gemeinden mindestens 25 % beteiligt sind – bei börsennotierten Firmen erst ab 50 % – und passt dazu das Bundes‑Verfassungsgesetz sowie das Rechnungshofgesetz an.
2/3 Mehrheit XXVIII 24.06.2025
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Der Rechnungshof soll künftig Unternehmen prüfen, an denen Bund, Länder oder Gemeinden mindestens 25 % des Kapitals halten; bei börsennotierten Unternehmen erst ab 50 % Beteiligung.
  • Die Formulierungen in Art. 126b Abs. 2, Art. 127 Abs. 3 und Art. 127a Abs. 3 des Bundes‑Verfassungsgesetzes werden angepasst, um die neuen Schwellenwerte zu integrieren.

Eingebracht von

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