Zusatzbeitrag für Schwerarbeit – Arbeitgeberfinanzierte Entlastung des Pensionssystems

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt einen vom Arbeitgeber zu zahlenden Zusatzbeitrag für Schwerarbeit ein, gestaffelt von 0,2 % bis 1,5 % zwischen 2028 und 2032, um das Bundesbudget zu entlasten und Unternehmen zu sichereren Arbeitsbedingungen zu motivieren.
einfache Mehrheit XXVIII 02.07.2025
Gesetz
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Zusatzbeitrag für Schwerarbeit wird eingeführt, den ausschließlich die Arbeitgeber zahlen.
  • Der Beitragssatz wird gestaffelt: 0,2 % (2028), 0,4 % (2029), 0,6 % (2030), 1,0 % (2031) und 1,5 % (2032).

Eingebracht von

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