Ausschluss von Asyl‑ und Subsidiärschutz‑Personen von der Sozialhilfe

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, Asyl‑ und subsidiär Schutz‑Personen vom Bezug der Sozialhilfe auszuschließen, weil sie 2023 rund 40 % der Mindestsicherungsbezieher ausmachten und damit die finanzielle Belastung für Beitragszahler erhöhen.
einfache Mehrheit XXVIII 02.07.2025
Entschließung
Flüchtling
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Rund 40 % der Mindestsicherungsbezieher waren im Jahr 2023 Asyl‑ oder Subsidiärschutz‑Personen.
  • Die Antragsteller sehen darin eine ungerechte Belastung für die arbeitende Bevölkerung und Pensionist*innen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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