Kinderschutz in die Gewerbeordnung integrieren

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag will den Kinderschutz in die Gewerbeordnung aufnehmen. Er fordert Änderungen von § 69 und § 13 GewO, eine Strafregister‑Bescheinigung für kinderbezogene Betriebe und verpflichtende Kinderschutzkonzepte.
einfache Mehrheit XXVIII 10.07.2025
Entschließung
Handel
Industrie
junger Mensch
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der § 69 der Gewerbeordnung soll geändert werden, damit der Schutz von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich in die Verordnungsbefugnisse des Ministers aufgenommen wird.
  • Die Unbescholtenheitsregelungen (§ 13 GewO) werden um kinderschutzrelevante Straftaten (StGB §§ 92, 206, 207, 207a) erweitert, sodass Personen mit entsprechenden Verurteilungen kein Gewerbe ausüben dürfen, das sich an Kinder richtet.

Eingebracht von

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