Deckelung von Einzelzimmerzuschlägen in Pflegeheimen zum Schutz der Privatsphäre

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorlegt, um die monatlichen Zuschläge für Einzelzimmer in Pflegeheimen zu deckeln. Ziel ist, das Grundrecht auf Privat‑ und Familienleben (Art. 8 EMRK) zu schützen und die finanzielle Belastung von Bewohner*innen zu reduzieren – nach dem Vorbild der Steiermark.
einfache Mehrheit XXVIII 18.02.2026
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen

Schwerpunkte

  • Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt das Recht auf Privat‑ und Familienleben – dieses Grundrecht gilt auch für Bewohner*innen von Pflegeheimen.
  • Derzeit können die Zuschläge für ein Einzelzimmer in Pflegeheimen bis zu 457 € pro Monat betragen, was besonders Menschen mit geringem Einkommen stark belastet.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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