Verhinderung der CO₂‑Bepreisung von Müllverbrennung zur Sicherstellung günstiger Fernwärme

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die geplante Aufnahme von Müllverbrennung in das EU‑Emissionshandelssystem ab 2028 verhindert wird, weil sie die Fernwärmepreise um rund 40 % erhöhen und soziale Härten auslösen würde. Die Antragsteller betonen, dass Waste‑to‑Energy‑Anlagen wichtige Wärme‑ und Stromquellen sind und bereits als CO₂‑frei gelten.
einfache Mehrheit XXVIII 19.02.2026
Entschließung
Abfall
Umwelt
Energie
Steuerwesen
Abfallwirtschaft

Schwerpunkte

  • Müllverbrennungsanlagen (Waste‑to‑Energy) sind ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Kreislaufwirtschaft und sichern die umweltgerechte Entsorgung von nicht recyclingfähigen Rest‑ und Problemstoffen.
  • Die bei der Müllverbrennung entstehende Abwärme wird bereits heute in Österreich und Deutschland zur Fernwärmeerzeugung genutzt und ersetzt fossile Heizsysteme, wodurch zusätzliche CO₂‑Emissionen vermieden werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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