Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot des rituellen Schächtens ohne vorherige Betäubung. Er beruft sich auf Tierleid, wissenschaftliche Befunde und die EuGH‑Entscheidung C‑336/19 und verlangt von der Bundesregierung eine Gesetzesänderung im Tierschutzgesetz.einfache Mehrheit XXVIII 09.10.2025
Entschließung
Religion
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Das Schächten ohne vorherige Betäubung verursacht erhebliches Tierleid und verstößt gegen das Tierschutzgesetz, das ungerechtfertigtes Zufügen von Schmerzen verbietet.
- Wissenschaftliche Studien zeigen, dass beim Schächten nicht alle Tiere sofort bewusstlos werden; manche leiden mehrere Minuten.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.