Verbot des rituellen Schlachtens (Schächten) in Österreich

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot des rituellen Schächtens ohne vorherige Betäubung. Er beruft sich auf Tierleid, wissenschaftliche Befunde und die EuGH‑Entscheidung C‑336/19 und verlangt von der Bundesregierung eine Gesetzesänderung im Tierschutzgesetz.
einfache Mehrheit XXVIII 09.10.2025
Entschließung
Religion
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Das Schächten ohne vorherige Betäubung verursacht erhebliches Tierleid und verstößt gegen das Tierschutzgesetz, das ungerechtfertigtes Zufügen von Schmerzen verbietet.
  • Wissenschaftliche Studien zeigen, dass beim Schächten nicht alle Tiere sofort bewusstlos werden; manche leiden mehrere Minuten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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