Streichung der Geschlechtsdefinition im B‑GlBG

Zusammenfassung

Der Initiativantrag streicht die Definition von „Geschlecht“ aus dem Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz, um unklare Rechtsbegriffe zu vermeiden. Das Inkrafttreten ist an die Kundmachung gekoppelt.
einfache Mehrheit XXVIII 24.10.2024
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Antrag streicht § 2 Abs. 6 des Bundes‑Gleichbehandlungsgesetzes, in dem die Definition von „Geschlecht“ festgeschrieben ist.
  • Ziel ist, unbestimmte Rechtsbegriffe zu entfernen und damit die Vollziehbarkeit des Gesetzes zu erhöhen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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