Verfassungsänderung zur Aufwertung des Neutralitätsprinzips

Zusammenfassung

Der Antrag will die österreichische Neutralität zum Grundprinzip der Verfassung machen, Art. 1 neu formulieren und ein strengeres Verfahren für Änderungen (Art. 44 Abs. 4) einführen, das eine Volksabstimmung und hohe Quoren vorsieht.
2/3 Mehrheit XXVIII 25.09.2025
Gesetz
Verfassung
Neutralität

Schwerpunkte

  • Der Antrag ändert Art. 1, sodass die Neutralität zusammen mit den Attributen „wehrhaft“ und „souverän“ als Grundprinzip der Republik verankert wird.
  • Ein neuer Absatz 4 zu Art. 44 legt fest, dass Änderungen von Art. 1 nur mit mindestens zwei Dritteln der Mitglieder und einer Vier‑Fünftel‑Mehrheit im Nationalrat und Bundesrat sowie nach einer Volksabstimmung möglich sind.

Eingebracht von

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