Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die NoVA‑Befreiung für Nutzfahrzeuge der Klasse N1 nicht durch gängige Sicherheits‑ und Komfortfunktionen wie elektrische Fensterheber, elektrische Schiebetüren, permanenten Allradantrieb oder beheizbare Scheiben blockiert wird. Die Abgeordneten wollen die Definition von „einfacher Ausstattung“ im NoVAG ändern, damit diese Merkmale nicht mehr als Luxus gelten.einfache Mehrheit XXVIII 25.09.2025
Entschließung
Steuerwesen
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Die aktuelle NoVA‑Regelung stuft elektrische Fensterheber, elektrische Schiebetüren, permanenten Allradantrieb und beheizbare Scheiben als „Luxusausstattung“ ein, wodurch die beabsichtigte Steuerbefreiung für N1‑Nutzfahrzeuge nicht greift.
- Diese Ausstattungsmerkmale sind in den meisten N1‑Modellen serienmäßig und dienen der Arbeitssicherheit bzw. -erleichterung, nicht dem Luxus.
Eingebracht von
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