Keine NoVA‑Befreiung für N1‑Nutzfahrzeuge wegen Standardausstattung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die NoVA‑Befreiung für Nutzfahrzeuge der Klasse N1 nicht durch gängige Sicherheits‑ und Komfortfunktionen wie elektrische Fensterheber, elektrische Schiebetüren, permanenten Allradantrieb oder beheizbare Scheiben blockiert wird. Die Abgeordneten wollen die Definition von „einfacher Ausstattung“ im NoVAG ändern, damit diese Merkmale nicht mehr als Luxus gelten.
einfache Mehrheit XXVIII 25.09.2025
Entschließung
Steuerwesen
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Die aktuelle NoVA‑Regelung stuft elektrische Fensterheber, elektrische Schiebetüren, permanenten Allradantrieb und beheizbare Scheiben als „Luxusausstattung“ ein, wodurch die beabsichtigte Steuerbefreiung für N1‑Nutzfahrzeuge nicht greift.
  • Diese Ausstattungsmerkmale sind in den meisten N1‑Modellen serienmäßig und dienen der Arbeitssicherheit bzw. -erleichterung, nicht dem Luxus.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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