Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert einen bundesweiten Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen, um deren Teilhabe an Bildung und Beruf zu sichern.
einfache Mehrheit XXVIII 18.02.2026
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Mensch mit Behinderung
Betreuung von Pflegebedürftigen

Schwerpunkte

  • Ein bundesweiter Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz soll für alle Menschen mit Behinderungen gelten, auch für intellektuelle Behinderungen.
  • Die Regelung soll bundeseinheitlich sein und die Assistenz in Arbeit, Freizeit und Wohnen harmonisieren.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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