Erweiterung der Verordnungsbefugnis für Pflegekräfte im GuKG

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert das Berufsbild von Pflegekräften des gehobenen Dienstes, sodass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Arzneimittel verordnen dürfen. Der Bundesminister soll per Verordnung festlegen, welche Medikamente mit bzw. ohne ärztliche Anordnung verschrieben werden können, wobei Fachgremien vorher Stellung nehmen können.
einfache Mehrheit XXVIII 18.02.2026
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Angehörige des gehobenen Dienstes erhalten im Rahmen ihres Berufsbildes das Recht, Arzneimittel zu verordnen.
  • Die Verordnung soll die Förderung der Gesundheit, Unterstützung des Heilungsprozesses und Aufrechterhaltung der Lebensqualität von Patient:innen stärken.

Eingebracht von

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