Anpassung der Obergrenze für Bezüge öffentlicher Funktionäre

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Bundesverfassungsgesetz, indem er die Obergrenze für Bezüge öffentlicher Funktionäre von dem bisherigen Faktor auf das Siebenfache des monatlichen Richtsatzes zur Ausgleichszulage anhebt und gestaffelte Sicherungsbeiträge einführt. Temporäre Obergrenzen von neun‑ bzw. achtfachen des Richtsatzes gelten für 2026‑2029, das Inkrafttreten ist zum 1. Jänner 2026 vorgesehen.
2/3 Mehrheit XXVIII 18.02.2026
Gesetz
Verfassung

Schwerpunkte

  • Die Obergrenze für die Bezüge öffentlicher Funktionäre wird von dem bisherigen Faktor (zweifache Höchstbeitragsgrundlage) auf das Siebenfache des monatlichen Richtsatzes zur Ausgleichszulage für Alleinstehende geändert.
  • Ein gestaffelter Sicherungsbeitrag wird eingeführt: maximal 10 % für den Teil, der 50 % der Obergrenze übersteigt, 20 % für 100 % und 25 % für 150 %.

Eingebracht von

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