Einführung eines branchenübergreifenden Mindestlohns und neuer Mindestlohntarife im Arbeitsverfassungsgesetz

Zusammenfassung

Der Antrag ergänzt das Arbeitsverfassungsgesetz um einen allgemeinen Mindestlohn pro Stunde und ermöglicht die Festsetzung von Mindestlohntarifen, wenn Kollektivverträge veraltet oder nicht existent sind. Zusätzlich wird ein Hinweis zur Anwendung der neuen Regelungen eingefügt.
einfache Mehrheit XXVIII 25.09.2025
Gesetz
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Ein über alle Branchen geltender Mindestlohn pro Arbeitsstunde wird eingeführt.
  • Ein Mindestlohntarif kann festgesetzt werden, wenn ein Kollektivvertrag seit mindestens drei Jahren nicht erhöht wurde oder wenn keine Einigung auf einen Kollektivvertrag erzielt werden konnte.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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