Einbeziehung freier Dienstnehmer:innen in Betriebsräte

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Arbeitsverfassungsgesetz, sodass freie Dienstnehmer:innen künftig in den Betriebsrat gewählt werden können und an Kollektivvertragsverhandlungen teilnehmen dürfen. Ziel ist, ihre Mitbestimmungsrechte zu stärken und prekäre Beschäftigungsverhältnisse besser abzusichern.
einfache Mehrheit XXVIII 08.10.2025
Gesetz
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich von § 31 Abs. 2 wird erweitert, sodass freie Dienstnehmer:innen künftig zu den Personen gehören, für die die Bestimmungen gelten.
  • Auch § 36 Abs. 1 wird analog um die Formulierung für freie Dienstnehmer:innen ergänzt.

Eingebracht von

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