Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Arbeitsverfassungsgesetz, sodass freie Dienstnehmer:innen künftig in den Betriebsrat gewählt werden können und an Kollektivvertragsverhandlungen teilnehmen dürfen. Ziel ist, ihre Mitbestimmungsrechte zu stärken und prekäre Beschäftigungsverhältnisse besser abzusichern.einfache Mehrheit XXVIII 08.10.2025
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich von § 31 Abs. 2 wird erweitert, sodass freie Dienstnehmer:innen künftig zu den Personen gehören, für die die Bestimmungen gelten.
- Auch § 36 Abs. 1 wird analog um die Formulierung für freie Dienstnehmer:innen ergänzt.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.