Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister, das Bundessportförderungsgesetz 2017 nach Abschluss der zweiten Förderperiode Ende 2025 zu evaluieren. Dabei sollen die Kritikpunkte des Rechnungshofs – insbesondere mangelnde Transparenz und Interessenkonflikte in den Förderkommissionen – berücksichtigt werden.einfache Mehrheit XXVIII 09.10.2025
Entschließung
Sport
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Minister soll nach Ende der zweiten Förderperiode (2025‑12‑31) das Bundessportförderungsgesetz 2017 umfassend evaluieren.
- Die Evaluation muss die Kritik des Rechnungshofs aus den Berichten 2022 und 2023 berücksichtigen, insbesondere zu Zieldefinitionen, Wirkungsorientierung, Transparenz und Kontrollmechanismen.
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