Evaluierung des Bundessportförderungsgesetzes 2017

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister, das Bundessportförderungsgesetz 2017 nach Abschluss der zweiten Förderperiode Ende 2025 zu evaluieren. Dabei sollen die Kritikpunkte des Rechnungshofs – insbesondere mangelnde Transparenz und Interessenkonflikte in den Förderkommissionen – berücksichtigt werden.
einfache Mehrheit XXVIII 09.10.2025
Entschließung
Sport
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Minister soll nach Ende der zweiten Förderperiode (2025‑12‑31) das Bundessportförderungsgesetz 2017 umfassend evaluieren.
  • Die Evaluation muss die Kritik des Rechnungshofs aus den Berichten 2022 und 2023 berücksichtigen, insbesondere zu Zieldefinitionen, Wirkungsorientierung, Transparenz und Kontrollmechanismen.

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