„Zweite Chance“ für insolvente Selbständige – Beschränkung der Aufrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will verhindern, dass Sozialversicherungsträger im Insolvenzfall die Pension von Selbständigen dauerhaft mit offenen Beiträgen aufrechnen – auch aus unpfändbaren Einkommensanteilen. Er fordert eine Gesetzesänderung, die Aufrechnungen auf den pfändbaren Teil beschränkt und zeitlich auf zwei Jahre nach Insolvenzeröffnung begrenzt.einfache Mehrheit XXVIII 03.12.2025
Entschließung
Handel
Industrie
Bürgerliches Recht
soziale Sicherheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Derzeit dürfen Sozialversicherungsträger offene Beiträge bis ins hohe Pensionsalter gegen die Pension von insolventen Selbständigen aufrechnen – sogar aus unpfändbaren Einkommensanteilen.
- Die Aufrechnung ist auf maximal die Hälfte der Pension begrenzt und das Nettoeinkommen des Anspruchsberechtigten muss mindestens 90 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes betragen, doch kann sie trotzdem unter das Existenzminimum fallen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.