Erweiterung des IVF‑Zugangs für alleinstehende Frauen ab 25 Jahren

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Fortpflanzungsmedizingesetz: § 2 Abs. 1 wird gestrichen, das Wort „ferner“ in § 2 Abs. 2 entfernt, eine neue Ziffer 3a erlaubt IVF für alleinstehende Frauen ab 25 Jahren, und das Inkrafttreten wird auf den 1. Jänner 2026 festgelegt.
einfache Mehrheit XXVIII 15.01.2026
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der bisherige § 2 Abs. 1 wird vollständig gestrichen, weil er die Anwendung von IVF auf verheiratete oder in einer Partnerschaft lebende Frauen beschränkt.
  • Im Wortlaut von § 2 Abs. 2 wird das Wort „ferner“ entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen und keine implizite Einschränkung mehr zu enthalten.

Eingebracht von

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