Erweiterung des Investitionskontrollgesetzes auf mittelbare Beteiligungen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf fügt dem Investitionskontrollgesetz einen Satz hinzu, der klarstellt, dass sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen an sicherheitsrelevanten Aktivitäten erfasst werden.
einfache Mehrheit XXVIII 15.10.2025
Gesetz
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Der neue Satz stellt klar, dass es egal ist, ob die Beteiligung an einer sicherheitsrelevanten Aktivität direkt (unmittelbar) oder über Zwischenschritte (mittelbar) erfolgt.
  • Damit sollen Fälle erfasst werden, in denen Investoren über Fonds, Treuhandstrukturen oder andere komplexe Beteiligungsmodelle indirekt Einfluss ausüben.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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