Erweiterung des Investitionskontrollgesetzes für Gesundheits‑F&E

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Investitionskontrollgesetz, indem er Forschung und Entwicklung in Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung zu den besonders sensiblen Bereichen hinzufügt und die Genehmigungspflicht bereits ab 10 % Stimmrechten einführt.
einfache Mehrheit XXVIII 15.10.2025
Gesetz
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Ein neuer Punkt wird in Teil 1 der Anlage eingefügt, der Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung als besonders sensiblen Bereich definiert.
  • Der Ausdruck „einschließlich Forschung und Entwicklung in diesen Bereichen“ wird aus Teil 2 der Anlage entfernt, weil diese Bereiche nun bereits in Teil 1 aufgeführt sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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