Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass ab dem 1. September 2025 in allen gastronomischen Betrieben die Herkunft von Fleisch, Milch, Eiern und deren Verarbeitungsprodukten verpflichtend angegeben wird. Ziel ist mehr Transparenz für Konsument*innen, Förderung heimischer Produkte und Verbesserung des Tierschutzes.einfache Mehrheit XXVIII 09.05.2025
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Ab dem 1. September 2025 muss jede Gastronomie die Herkunft von Fleisch, Milch, Eiern und deren Verarbeitungsprodukten angeben.
- Die Kennzeichnung soll die Transparenz für Konsument*innen erhöhen und die Nachfrage nach heimischen Produkten stärken.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.