Recht auf Schwangerschaftsabbruch als Menschenrecht in der EU‑Grundrechtecharta verankern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Regierung, sich für die Aufnahme des Rechts auf legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch in die EU‑Grundrechtecharta einzusetzen und gleichzeitig nationale Maßnahmen für einen flächendeckenden, wohnortnahen Zugang zu schaffen.
einfache Mehrheit XXVIII 04.11.2025
Entschließung
Frau
Gesundheit
Gleichbehandlung

Schwerpunkte

  • Das Europäische Parlament hat im April 2024 mit klarer Mehrheit beschlossen, das Recht auf einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch in die EU‑Grundrechtecharta aufzunehmen.
  • Internationale Institutionen wie der Europarat, die WHO und der UN‑Menschenrechtsrat bezeichnen den Zugang zu sicherem Schwangerschaftsabbruch als grundlegendes Menschenrecht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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